Ab in den Urlaub: Aber was muss bei der Kreditkartennutzung beachtet werden?
Anyfin AB•5. Juli 2022
Transaktions- und Grundgebühr, Bezahlen in der Landeswährung und die wichtigsten Notfallkontakte – Anyfins Tipps für eine sorglose Kreditkartennutzung im Ausland
In den letzten zwei Jahren herrschte bei vielen aufgrund der Pandemie Urlaubsfrust. Kein Wunder, dass mit Lockerung der Einreisebeschränkungen und der Regelungen in vielen beliebten Urlaubsorten die Reiselust in diesem Sommer besonders groß ist. Die hohe Inflationsrate treibt jedoch nicht nur die alltäglichen Kosten in die Höhe, sondern auch die Ausgaben für Unterkunft, Flug und Restaurants. Vielen Urlauberinnen und Urlaubern ist es daher wichtig, unnötige Kosten während der Urlaubszeit zu vermeiden. Die Nutzung der eigenen Kreditkarte kann im Ausland zu so einer unliebsamen Kostenfalle werden und es lohnt sich, die Auslandsleistungen des Kreditkartenanbieters vor Abreise genauer unter die Lupe zu nehmen.
Auch wenn das Plastikgeld besonders im Urlaub praktisch und teilweise unabdingbar ist – denn immerhin können einige Ausflüge oder der Mietwagen vor Ort oft nur mit einer Kreditkarte gebucht werden – sollten sich Nutzerinnen und Nutzer vor Abreise gut informieren, wie hoch die Gebühren für die Auslandsnutzung ausfallen. Denn diese variieren von Anbieter zu Anbieter. Ein Bankenwechsel oder Neuabschluss kann sich unter Umständen lohnen, um kostengünstig und sorglos durch den Urlaub zu kommen.
Einige haben sie, andere nicht: die Grundgebühr
Grundsätzlich wird zwischen Kreditkarten mit und ohne Girokontoanbindung unterschieden. Bei Kreditkarten mit Girokontoanbindung (Charge-Kreditkarten) sollte die Höhe des gewährten Limits vor Abreise überprüft werden. Dieses orientiert sich an der Bonität der Kundinnen und Kunden und wird von den Banken bei Eröffnung des Kontos meistens automatisch eingerichtet. Vor Reiseantritt sollten mögliche Ausgaben überschlagen und das Limit im Zweifelsfall angepasst werden.
Für die sogenannten Revolving-Kreditkarten muss kein Girokonto eröffnet werden. Bei diesem Kreditkartentyp müssen Verbraucherinnen und Verbraucher aufpassen, dass sie nicht in die Kostenfalle tappen: Denn oftmals funktioniert die Rückzahlung der im Urlaub ausgegebenen Kosten in Ratenzahlung mit hohen Zinsen. Damit der Urlaub im Nachhinein aber in guter Erinnerung bleibt, kann Anyfin helfen, diese Zinsbelastung von Kreditkarten im Zuge einer Umschuldung zu reduzieren.
Die Prepaid-Kreditkarte funktioniert ebenfalls ohne Girokontoanbindung. Diese Karte wird mit einem gewissen Geldbetrag aufgeladen und kann solange genutzt werden, bis das Guthaben aufgebraucht ist. “Das praktische an der Prepaid-Karte ist, dass niemals mehr Geld ausgegeben werden kann, als auf der Karte zur Verfügung steht. Das Verschuldungsrisiko bleibt dementsprechend aus”, erklärt Nina Botelho, Marketing Managerin bei Anyfin.
Wenn für den Urlaub über die Anschaffung einer Kreditkarte nachgedacht wird, sollte im ersten Schritt geprüft werden, ob das herausgebende Institut eine Grundgebühr für die Nutzung der Kreditkarte verlangt. Viele Kreditkarten sind kostenfrei, bei anderen Anbietern fallen Jahresgebühren von teilweise über 130 Euro an.
Doch nur, weil eine Kreditkarte kostenfrei ist, bedeutet das noch nicht, dass diese Karte die Ideallösung für den bevorstehenden Urlaub ist. Einige Anbieter ermöglichen die kostenfreie Auslandsnutzung nur bei einem monatlichen Mindestgeldeingang. Bei anderen fallen Gebühren für jede getätigte Transaktion an, oder wenn ein Mindestabhebungsbetrag unterschritten wird. Daher gilt: Nachdem die Grundgebühren verglichen wurden, sollte geprüft werden, welche Gebühren die jeweiligen Kreditkartenanbieter auf Auslandstransaktionen erheben.
Kostenfalle: Auslandsgebühren
Auslandsgebühren sind vor allem für die Urlauberinnen und Urlauber relevant, die außerhalb der Eurozone verreisen. Hier verstecken sich häufig die tückischen Kosten – auch bei Kreditkarten, die keine Grundgebühr verlangen: Viele Kreditkartenanbieter verlangen nicht nur für das Abheben am Geldautomat Gebühren, sondern auch bei jeder einzelnen Transaktion. Egal, ob im Supermarkt, in der Boutique oder bei der Buchung eines Ausflugs – viele Banken berechnen ein sogenanntes Auslandseinsatzentgelt für die Währungsumrechnung. Hier werden schnell bis zu 2 Prozent auf den Transaktionsbetrag draufgeschlagen. Und beim Abheben wird es oft noch teurer: Bis zu 5 Prozent kann der Abhebungsbetrags kosten.
Ist erst einmal ein Anbieter gefunden, der diese Transaktionen kostenfrei anbietet, ist zu beachten, dass einige Automatenanbieter Nutzungsgebühren verlangen – darauf haben die Banken keinen Einfluss und erstatten diese Gebühr in den wenigsten Fällen zurück.
Bezahlen in der Landeswährung und Touristenfalle vermeiden
Sowohl beim Abheben als auch beim Bezahlen in Restaurants, Geschäften etc. sollten Urlauberinnen und Urlauber darauf achten, die Landeswährung zu wählen. Denn nicht selten stellt sich beim Bezahlen die Frage, ob der Betrag direkt in Euro beglichen werden soll: “Das „Dynamic Currency Conversion“ Verfahren ist eine beliebte Touristenfalle. Denn hier fällt der Wechselkurs oftmals ungünstiger aus. Zudem ist dieses Umrechnungsverfahren mit zusätzlichen Gebühren verbunden. Mehrkosten von bis zu 10 Prozent des Transaktionsbetrags sind beim direkten Bezahlen in Euro keine Seltenheit. Daher sollten Urlauberinnen und Urlauber immer darauf beharren in der Landeswährung zu bezahlen”, so Nina Botelho von Anyfin weiter.
Urlaubsfrust vermeiden mit Sperr-Notruf und Kontakt zur Bank
Auch wenn der Verlust der Kreditkarte – egal, ob verloren oder gestohlen – für Urlauberinnen und Urlauber ärgerlich ist, muss dieses Szenario nicht zum Urlaubskiller werden. Daher ist es immer ratsam etwas Bargeld im Portemonnaie oder im Hotelsafe zu haben. In jedem Fall sollte die Kreditkarte bei Verlust gesperrt werden: Verbraucherinnen und Verbraucher können entweder die allgemeine Servicenummer +49 116 116 nutzen oder ihren jeweiligen Anbieter direkt telefonisch kontaktieren.
Wenn die Aktivitäten auf Ihrem Konto verdächtig erscheinen und unberechtigterweise Beträge abgebucht wurden, ist das kein Grund, sich den Urlaub verderben zu lassen. Zahlungen können über das sogenannte Chargeback-Verfahren bis zu acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastung zurückgebucht werden. In diesem Fall sollte ebenfalls direkt die Bank kontaktiert werden.
Über Anyfin
Das schwedische FinTech-Unternehmen Anyfin expandierte im März 2021 nach Deutschland. Mit Schweden, Finnland und Norwegen gehört Deutschland zu den vier Märkten des Unternehmens. Anyfin will so viele Menschen wie möglich auf dem Weg raus aus den Schulden und in die finanzielle Freiheit begleiten, indem sie die finanzielle Belastung, die aus Ratenkäufen, Dispokrediten, Kreditkarten und sonstigen Konsumentenkrediten entstehen, reduzieren. Mithilfe von eigenen Algorithmen führt Anyfin eine individuelle Einschätzung der finanziellen Lage ihrer Kundinnen und Kunden durch und unterbreitet ihnen auch nur dann ein besseres Angebot zur Refinanzierung, wenn die aktuelle Zinsbelastung des laufenden Kredits tatsächlich gesenkt werden kann. Das alles funktioniert über eine App. Gegründet im Jahr 2017 von Mikael Hussain, Filip Polhem und Sven Perkmann, beschäftigt das Unternehmen heute rund 200 Mitarbeiter. Bisher hat Anyfin über 750.000 App Downloads zu verzeichnen und konnte gleichzeitig den effektiven Zins von bereits über 400.000 Krediten und Ratenzahlungen um durchschnittlich 37% senken.
Pressekontakt
Achtung! Alive GmbH
Michelle Korge
anyfin@achtung.de
+49 151 57 01 71 17